Häufig gestellte Fragen
Allgemein
M&A steht für „Mergers & Acquisitions" – also Fusionen und Übernahmen. Als M&A-Berater begleiten wir Unternehmer beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen: von der strategischen Vorbereitung über die Käufersuche bis zum erfolgreichen Abschluss.
Wir beraten inhabergeführte Unternehmen im DACH-Mittelstand mit einem Umsatz ab ca. 5 Mio. Euro – insbesondere bei Nachfolgeregelungen, Unternehmensverkäufen und strategischen Zukäufen.
Wir kombinieren die Erfahrung aus Private Equity, Investmentbanking und Corporate Development mit einem persönlichen, partnerschaftlichen Ansatz. Bei uns arbeiten Sie direkt mit den Partnern – ohne Junior-Teams im Hintergrund.
Idealerweise 2–5 Jahre vor der geplanten Übergabe. Eine frühzeitige Planung gibt Ihnen die Möglichkeit, den Unternehmenswert gezielt zu steigern und die optimale Nachfolgelösung zu finden.
Das Erstgespräch ist kostenfrei, vertraulich und unverbindlich. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation, Ihre Ziele und offene Fragen – ob Nachfolge, Verkauf oder eine erste Werteinschätzung. Sie erhalten eine ehrliche Ersteinschätzung und einen klaren Blick auf mögliche nächste Schritte. Eine Verpflichtung entsteht daraus nicht. Erst wenn es für beide Seiten passt, sprechen wir über eine Zusammenarbeit. Erreichbar sind wir telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Ja, absolut. Schon Ihre erste Kontaktaufnahme behandeln wir streng vertraulich – unabhängig davon, ob daraus ein Mandat wird. Inhalte aus dem Erstgespräch bleiben bei uns und werden nicht weitergegeben. Auf Wunsch unterzeichnen wir vorab eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Diskretion ist im M&A-Geschäft die Grundlage jeder Zusammenarbeit: Gerüchte über einen möglichen Verkauf können Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten verunsichern. Deshalb steuern wir den gesamten Prozess so, dass nichts nach außen dringt, was nicht soll.
Direkt mit den Partnern. Bei NORDVISORY betreuen Sie die Gründer und erfahrenen M&A-Berater persönlich – vom Erstgespräch bis zum Abschluss. Es gibt keine Junior-Teams, an die das Mandat weitergereicht wird. Die Erfahrung stammt aus Private Equity, Investmentbanking und Corporate Development. Sie haben durchgängig dieselben Ansprechpartner, die Ihr Unternehmen, Ihre Ziele und den Verhandlungsstand kennen. Das schafft Vertrauen, Tempo und Verlässlichkeit in einem Prozess, der oft einmalig im Unternehmerleben ist.
Ja. Neben dem Verkauf (Sell-Side) begleiten wir auch Käufer – von der gezielten Suche nach passenden Zielunternehmen über Ansprache und Bewertung bis zur Verhandlung. Besonders relevant ist das für Buy-and-Build-Strategien, bei denen ein Unternehmen durch Zukäufe planvoll wächst. Wir helfen, geeignete Targets zu identifizieren, den Kaufprozess zu strukturieren und einen angemessenen Preis durchzusetzen. Ob Sie kaufen oder verkaufen: Wir vertreten konsequent Ihre Seite des Tisches.
Unternehmensnachfolge
Spätestens fünf Jahre vor dem geplanten Rückzug. Das KfW Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025 zeigt, dass Inhaber, die tatsächlich innerhalb von zwei Jahren übergeben wollen, im Schnitt bereits 66,5 Jahre alt sind. Wer mit 60 startet, hat Spielraum für Werttreiber-Arbeit, Bilanz-Bereinigung und Käufersondierung. Wer mit 65 startet, verhandelt unter Zeitdruck. Zeitdruck drückt den Preis. Eine seriöse Vorbereitung umfasst ein bis zwei Jahre Exit-Readiness, sechs bis zwölf Monate Vermarktung und drei bis sechs Monate Vertragsphase.
Weder noch. Käufer interessieren sich für die Substanz Ihres Unternehmens, nicht für Ihr Geburtsjahr. Wichtig ist, dass Sie das Unternehmen als übergabefähige Einheit präsentieren, in der die Inhaberabhängigkeit gering ist. Ab 55 Jahren greifen steuerliche Begünstigungen (Veräußerungsfreibetrag 45.000 Euro nach § 16 Abs. 4 EStG, halber Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG). Mit 68 sind Käufer kritischer, weil das Übergangsrisiko steigt. Entscheidend ist der Zustand des Unternehmens, nicht der des Inhabers.
Nach Signing, vor Closing. Das ist die Marktpraxis. Vorher führen Verkaufsgerüchte zu Unsicherheit, Kündigungen von Schlüsselkräften und Druck von Kunden. Ein bis zwei Vertraute auf C-Level müssen früher eingeweiht werden, weil sie im Datenraum mitarbeiten. Die breite Belegschaft erfährt es nach Unterschrift, idealerweise im Rahmen einer Betriebsversammlung gemeinsam mit dem Käufer. § 613a BGB regelt den Betriebsübergang: Arbeitsverhältnisse bleiben bestehen, Kündigungen allein wegen des Verkaufs sind unzulässig.
Frühzeitig und schriftlich. Eine Nachfolge betrifft Ehepartner, Kinder, oft auch Geschwister. Klären Sie zuerst intern: Hat jemand aus der Familie ernsthaftes Interesse, oder ist der externe Verkauf der realistische Weg? Laut DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2024 (S. 15) planen nur noch 33 Prozent der IHK-beratenen Unternehmen eine familieninterne Nachfolge: „Der Anteil der angestrebten Nachfolge innerhalb der Familie ist in den vergangenen drei Jahren deutlich gesunken – von 41 auf 33 Prozent." Wer den externen Verkauf wählt, sollte die Familie früh informieren, um Erwartungen zu Erbe, Altersversorgung und Vermögensaufteilung zu ordnen. Ein Notfalltestament gehört unabhängig vom Verkauf in jede Schublade.
Ohne Notfallregelung droht ein Steuerungsvakuum. In personengeführten Mittelständlern bleibt im schlimmsten Fall das operative Geschäft tagelang stehen. Ein Notfallkoffer enthält mindestens: aktuelle Vollmachten, Liste der Zugangsdaten, Bankverbindungen, Gesellschaftsvertrag, Testament mit unternehmerischen Regelungen, Kontaktliste der wichtigsten Berater. Die IHK Hannover bietet hierzu im Februar 2026 ein eigenes Seminar „Der Notfallkoffer: Ihre systematische Vorsorge für Unternehmen und Familie" an. Für Unternehmer ab 55 Jahren ist ein dokumentierter Notfallplan inzwischen Standard, nicht Kür.
Diese Frage entscheidet öfter über das Gelingen einer Nachfolge als die Bewertung. Der DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2024 belegt konkret: 29 Prozent der IHK-beratenen Senior-Unternehmer berichten von Schwierigkeiten, ihr Lebenswerk emotional loszulassen, und 37 Prozent verlangen daraufhin einen überhöhten Kaufpreis. Erfahrene Übergeber berichten, dass die ersten sechs bis zwölf Monate nach Closing die schwersten sind. Sinnvoll ist es, parallel zum Verkaufsprozess zu klären, was nach der Übergabe Ihre Aufgabe sein wird. Aufsichtsrat, Beirat, Stiftungsarbeit, ein zweites Projekt. Wer „in den Ruhestand" verkauft, ohne ein neues Ziel zu haben, läuft Gefahr, sich operativ weiter einzumischen.
Über das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" sind bis zu 80 Prozent der Beratungskosten förderfähig, gedeckelt auf 2.800 Euro je Beratung. Die Bemessungsgrundlage beträgt maximal 3.500 Euro. In den alten Bundesländern liegt der Fördersatz bei 50 Prozent (max. 1.750 Euro), in den neuen Bundesländern und einzelnen Regionen wie Lüneburg und Trier bei 80 Prozent. Pro Unternehmen sind bis zu fünf geförderte Beratungen bis 31. Dezember 2026 möglich, maximal zwei pro Kalenderjahr. Der Antrag läuft online über das BAFA-Portal vor Beginn der Beratung.
Beide Wege haben ihre Berechtigung. Familienintern bedeutet Kontinuität, oft einen niedrigeren Preis und längere Bindung. Extern verkauft heißt höherer Erlös, klarer Schnitt, aber Loslassen. Das KfW Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025 (Fokus Nr. 526, Januar 2026) zeigt, dass die Zahl familieninterner Übergaben sinkt, weil weniger Kinder das Unternehmen übernehmen wollen. Wer keine geeignete Person in der Familie findet, sollte den externen Weg aktiv prüfen, statt das Unternehmen stillzulegen. 569.000 mittelständische Inhaber planen bis Ende 2029 eine Stilllegung. Das ist häufig die schlechteste Option.
Ihr Steuerberater kennt Ihre Bilanz, nicht den M&A-Markt. Ihr Anwalt schreibt Verträge, sondiert aber keine Käufer. Ein M&A-Berater übernimmt die Marktansprache, die Bewertung im Vergleich zu realisierten Transaktionen, den strukturierten Prozess und die Verhandlung. Die Studie „Does Hiring M&A Advisors Matter for Private Sellers?" von Agrawal et al. (Analyse von 4.468 privaten Akquisitionen, 1980–2012) belegt: „We find that private sellers that hire professional transaction advisors receive significantly higher valuation premiums" – quantifiziert auf 25 Prozent höhere Erlöse über alle Deal-Größen hinweg. Der M&A-Berater arbeitet mit Ihrem bestehenden Steuerberater und Anwalt zusammen. Er ersetzt sie nicht, er orchestriert sie.
Unternehmensverkauf
Vom Mandatsstart bis zum Closing rechnen Sie mit sechs bis zwölf Monaten. Bei komplexen Strukturen oder internationalen Käufern bis zu 18 Monaten. Dazu kommt eine sinnvolle Vorbereitungsphase von 12 bis 24 Monaten, in der Bilanz, Datenraum und Werttreiber aufgeräumt werden. KP Tech Corporate Finance und Exit-Coach berichten konsistent: Verkäufe unter sechs Monaten sind die Ausnahme. Die Due-Diligence-Phase allein dauert vier bis zwölf Wochen. Wer schneller verkaufen will, akzeptiert in der Regel einen niedrigeren Preis.
Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip. Der Käufer beauftragt und bezahlt seine Berater für die Prüfung, der Verkäufer trägt die Kosten für die Datenraum-Aufbereitung und seinen M&A-Berater. Bei einer Vendor Due Diligence beauftragt der Verkäufer vorab eine eigene Prüfung, um den Prozess zu beschleunigen und Überraschungen zu vermeiden. Bricht der Deal nach Aufnahme der Due Diligence ab, bleibt jede Seite auf ihren Kosten sitzen. Ein Break-Up-Fee kann im Letter of Intent vereinbart werden, ist im deutschen Mittelstand aber unüblich.
Strategen zahlen oft den höchsten Preis, weil sie Synergien einpreisen können. Sie integrieren das Unternehmen und brauchen den Verkäufer nach 12 bis 24 Monaten meist nicht mehr. Finanzinvestoren wie Private Equity oder Family Offices halten typischerweise 3 bis 7 Jahre, optimieren operativ und verkaufen weiter. MBO-Preise liegen in der Regel unter dem, was Externe zahlen, dafür bleibt das Team bestehen. Welcher Käufertyp passt, hängt von Ihren Zielen ab: maximaler Erlös, Kontinuität für Mitarbeiter, oder Geschwindigkeit. Ein paralleler Prozess mit mehreren Käufertypen schafft Wettbewerb und bessere Konditionen.
Dreistufige Informationsweitergabe. Stufe 1: Blindprofil mit anonymisierten Eckdaten an einen Käuferkreis. Stufe 2: nach Unterschrift einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) erhält der Interessent das Information Memorandum, weiterhin ohne Kunden- oder Mitarbeiternamen. Stufe 3: nach Letter of Intent öffnet sich der virtuelle Datenraum mit Insider-Informationen. NDAs haben Laufzeiten von zwei bis fünf Jahren und sehen Vertragsstrafen vor. Ein erfahrener M&A-Berater filtert Käufer und stellt sicher, dass Wettbewerber nicht unter dem Deckmantel von Übernahmeinteresse Geschäftsgeheimnisse abgreifen.
Der Letter of Intent (LoI) ist eine Absichtserklärung, die nach den ersten Gesprächen und vor der Due Diligence unterzeichnet wird. Er enthält Kaufpreisindikation, Deal-Struktur (Share Deal oder Asset Deal), Exklusivitätszeitraum (typisch 4 bis 8 Wochen), Zeitplan und Vertraulichkeit. Rechtlich nicht bindend sind die kommerziellen Eckpunkte. Bindend sind in der Regel die Klauseln zu Vertraulichkeit, Exklusivität und Kostentragung. Aus Verkäufersicht ist der LoI das Dokument, mit dem Sie Ihre Verhandlungsmacht gegenüber einem Käufer am stärksten festschreiben. Davor sondieren Sie noch, danach laufen Sie exklusiv.
Beim Verkäuferdarlehen stundet der Verkäufer einen Teil des Kaufpreises, meist 10 bis 25 Prozent, mit Laufzeit drei bis sieben Jahren und Verzinsung sechs bis zehn Prozent jährlich. Banken akzeptieren das Vendor Loan als wirtschaftliches Eigenkapital des Käufers, was die Finanzierungslücke schließt. Im Insolvenzfall steht der Verkäufer im Rang hinter Senior Debt. Der Dealsuite DACH M&A Monitor H1/2025 weist einen deutlichen Anstieg von Vendor Loans aus, weil höhere Zinsen die klassische Bankfinanzierung verteuert haben. Ein Vendor Loan signalisiert Vertrauen in den Käufer und das Unternehmen.
Beim Earn-out wird ein Teil des Kaufpreises in die Zukunft verschoben und an die Erreichung definierter Ziele geknüpft, meist EBITDA-Schwellen über zwei bis vier Jahre. Sinnvoll, wenn Käufer und Verkäufer beim Wert auseinanderliegen oder das Geschäftsmodell hohe Wachstumserwartungen enthält. Risiko: Sobald Sie das Unternehmen nicht mehr operativ steuern, hängt Ihre Earn-out-Zahlung von Entscheidungen des Käufers ab. Klare, einfache Kennzahlen sind Pflicht, nicht komplexe Formeln. Ein Earn-out kann zwischen 10 und 30 Prozent des Kaufpreises ausmachen und sollte im SPA mit Schutzklauseln gegen Manipulation der Bemessungsgrundlage verankert sein.
Beim Share Deal kauft der Käufer die Gesellschaftsanteile – also die GmbH oder AG mit allen Rechten und Pflichten. Beim Asset Deal kauft er ausgewählte Wirtschaftsgüter: Maschinen, Verträge, Kundenbeziehungen, Marken, Personal. Für den Verkäufer ist der Share Deal steuerlich meist günstiger (Teileinkünfteverfahren oder Holding-Privileg nach § 8b KStG). Für den Käufer ist der Asset Deal oft attraktiver, weil er keine versteckten Verbindlichkeiten übernimmt und die Abschreibungsbasis neu ansetzt. Im deutschen Mittelstand dominiert der Share Deal. Einigen sich beide Seiten nicht, ist der Asset Deal ein Kompromissweg – in der Regel gegen einen Preisaufschlag für den Verkäufer, der das steuerliche Mehrgewicht trägt.
Das Information Memorandum (IM), auch Exposé oder CIM (Confidential Information Memorandum) genannt, ist das zentrale Verkaufsdokument. Interessenten erhalten es nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung. Es enthält: Geschäftsmodell, Produkte, Kunden, Marktposition, Mitarbeiter und Finanzkennzahlen der letzten drei bis fünf Jahre. Ein gutes IM ist kein Hochglanzprospekt, sondern ein belastbares Arbeitsdokument – sachlich und vollständig, so dass ein erfahrener Käufer in zwei Stunden entscheiden kann, ob er tiefer einsteigen will. Mängel im IM – fehlende Zahlen, unklare Eigentumsstruktur, keine Kundendaten – werden als Due-Diligence-Risiko gewertet und führen zu Preisabschlägen.
Das Closing ist nicht das Ende, sondern der Beginn einer neuen Phase. Typischerweise folgt eine Übergangszeit von drei bis zwölf Monaten, in der Sie als Verkäufer für Wissenstransfer, Kundeneinführungen und operative Übergabe zur Verfügung stehen. Vereinbarte Earn-out-Zahlungen laufen zwei bis vier Jahre nach Closing und sind an Finanzkennzahlen gebunden. Wettbewerbsverbote sind Standard: zwei Jahre, bundesweit, für dasselbe Marktsegment – längere oder breitere Verbote sind kartellrechtlich problematisch. Für Garantien aus dem Kaufvertrag haften Sie typischerweise 18 bis 24 Monate, mit Verjährungsfristen für Steuergarantien bis zu sieben Jahren. Ein sauberer SPA schützt Sie vor überzogenen Nachforderungen.
Das hängt von Rechtsform und Struktur ab. Als Privatperson zahlen Sie bei GmbH-Anteilsverkauf nach Teileinkünfteverfahren effektiv rund 28 Prozent auf den Veräußerungsgewinn. Über eine Holding nach § 8b KStG sind 95 Prozent steuerfrei, die effektive Belastung sinkt auf circa 1,5 Prozent. Ab 55 Jahren stehen Veräußerungsfreibetrag (45.000 Euro), Fünftelregelung und halber Steuersatz nach § 34 EStG zur Verfügung, einmalig im Leben. Sperrfristen beachten: Holding-Einbringung sieben Jahre, Umwandlung in Personengesellschaft fünf Jahre. Steuerliche Strukturierung gehört zwei bis drei Jahre vor den Verkauf, nicht ins Closing.
Unternehmensbewertung
Die einzige ehrliche Antwort: Es kommt auf vier Dinge an. Branche, Größe, Werttreiber und Käufergruppe. Im deutschen Mittelstand liegen EBITDA-Multiples laut DUB KMU Multiples Q1/2026 zwischen 4,1x und 7,3x, branchenübergreifender Durchschnitt 5,7x. Eine erste Indikation erhalten Sie über unseren Unternehmenswertrechner. Drei Minuten, ohne Registrierung. Für einen belastbaren Wert braucht es ein bereinigtes EBITDA, einen Peer-Group-Vergleich und eine Einschätzung der unternehmensspezifischen Auf- und Abschläge. Eine technische Vertiefung finden Sie in unserem Pillar-Artikel Unternehmensbewertung.
Wert ist nicht Preis. Der Wert wird methodisch ermittelt, etwa über Multiple- oder Ertragswertverfahren. Der Preis entsteht zwischen einem konkreten Käufer und einem konkreten Verkäufer in einer konkreten Verhandlungssituation. Beide können um 30 Prozent auseinanderliegen, in beide Richtungen. Ein Stratege mit Synergiephantasie zahlt mehr als der berechnete Wert. Ein Finanzinvestor mit Renditeerwartung weniger. Verlassen Sie sich nicht auf einen einzigen Bewertungsansatz. Eine seriöse Indikation kombiniert mehrere Methoden und prüft den realisierbaren Marktpreis im aktuellen Käuferumfeld.
Als erste Orientierung brauchbar. Für Verhandlungen unbrauchbar. Online-Rechner arbeiten mit Branchen-Multiples und einem unbereinigten Gewinn. Sie erfassen nicht: Inhaberabhängigkeit, Kundenkonzentration, Auftragsbestand, Marktposition, Substanz der Mitarbeiter. Diese Faktoren bestimmen, ob Sie am oberen oder unteren Ende der Multiple-Spanne liegen. Unterschied: bei einem EBITDA von 800.000 Euro können das schnell 1,5 bis 2 Mio. Euro Bewertungsdifferenz sein. Nutzen Sie unseren Unternehmenswertrechner für die erste Indikation. Für die Verhandlungsgrundlage brauchen Sie eine individuelle Bewertung mit Branchen-Benchmarks und bereinigtem EBITDA.
Das bilanzielle EBITDA muss um nicht-übertragbare und einmalige Effekte bereinigt werden, damit ein Käufer die nachhaltige Ertragskraft erkennt. Typische Bereinigungen: Inhabergehalt auf marktüblichen Geschäftsführer-Lohn anpassen (im KMU oft 80.000 bis 120.000 Euro), private Kfz-Nutzung, nicht marktübliche Mietkonditionen mit der Besitzgesellschaft, Beraterkosten für den Verkauf, einmalige Rechtsstreitigkeiten. Im inhabergeführten Mittelstand liegen Bereinigungen von 10 bis 15 Prozent im Normalbereich. Ab 20 Prozent wird der Käufer kritisch. Eine vollständige, dokumentierte Normalisierungsrechnung gehört in den Datenraum.
Drei Berufsgruppen treffen Sie im Markt: Wirtschaftsprüfer (IDW S 1, akzeptiert von Finanzgerichten und Schiedsstellen, teuer und konservativ), Steuerberater (oft für Erbschafts- und Schenkungssteuer, ebenfalls konservativ), M&A-Berater (markt- und transaktionsnah, vergleichen mit realisierten Deals). Für eine Schenkung an die Familie zählt das IDW-Gutachten. Für den Verkauf an einen externen Käufer zählt der Marktpreis, und den schätzt ein erfahrener M&A-Berater realistischer ein. Im Idealfall arbeiten beide zusammen: M&A-Berater für den Marktwert, Steuerberater für die fiskalische Bewertung.
Zwei bis drei Jahre vor dem geplanten Verkauf. Das gibt Ihnen Zeit, an den Werttreibern zu arbeiten: Wachstumsstory schärfen, Margen stabilisieren, Inhaberabhängigkeit reduzieren, dokumentierte Prozesse, sauberes Reporting. Eine erste Bewertung zwei Jahre vor dem Verkauf zeigt, wo Sie heute stehen. Eine zweite Bewertung sechs Monate vor Vermarktungsstart liefert die Grundlage für den Letter of Intent. Wer am Tag der Verkaufsentscheidung das erste Mal bewerten lässt, verschenkt typischerweise 20 bis 40 Prozent Wertsteigerungspotenzial.
Beide. Sie sprechen über unterschiedliche Werte. Der Steuerberater liefert meist einen konservativen Wert für fiskalische Zwecke, oft nach Ertragswert-IDW-S 1 oder vereinfachtem Ertragswertverfahren. Der M&A-Berater liefert eine Markt-Indikation auf Basis aktueller Transaktionen, bereinigtem EBITDA und Branchen-Multiples. In der Praxis liegt der M&A-Marktwert oft 30 bis 60 Prozent über dem steuerlichen Wert. Beide Zahlen haben ihre Berechtigung. Für die Verkaufsentscheidung zählt der Marktwert. Für die Erbschafts- und Schenkungssteuer der steuerliche Wert.
Wachstumsstory mit nachweisbarem Track Record, geringe Inhaberabhängigkeit, diversifizierte Kundenstruktur (kein Großkunde über 20 Prozent), wiederkehrende Umsätze, dokumentierte Prozesse und ein zweites Führungsebene-Team. Käufer zahlen Aufschläge für Unternehmen, in denen sie nach dem Closing keine offene Baustelle übernehmen. Eine starke Marktposition in einer Nische ist mehr wert als Größe in einem austauschbaren Segment. Eine schwache Inhaberabhängigkeit kann den Multiple um 1,0x bis 2,0x heben. Das sind bei einem EBITDA von 1 Mio. Euro schnell 1 bis 2 Mio. Euro Mehrwert.
Erheblich weniger als bei einem strukturierten Verkauf. Bei einer Stilllegung verwerten Sie den Substanzwert: Sachanlagen zum Liquidationswert, Forderungen, Vorräte, abzüglich Verbindlichkeiten und Sozialplankosten. Goodwill, Kundenbeziehungen, Marke, Know-how werden zu null bewertet. Bei einem gesunden Mittelständler mit 1 Mio. Euro EBITDA reden wir bei der Stilllegung über 0 bis 30 Prozent des Verkaufswerts. Trotzdem heißt es im KfW Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025 (Fokus Nr. 526, Januar 2026, KfW Research): „Betrachtet man nur die Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Rückzug aus der Firma bis Ende 2029 planen, streben 569.000 keine Fortführung des Unternehmens an. Das entspricht jährlich rund 114.000 Geschäftsaufgaben." Sprechen Sie mit uns, bevor diese Option zur einzigen wird.